Ein Vater verkauft seine Tochter…

mitten in Deutschland, mit einem Aufpreis für ihre Jungfräulichkeit und weil sie eine „gute Diebin“ ist. So steht es schriftlich vereinbart im Kaufvertrag. Unter „Heiratsverpflichtungen“ steht „Käufer“ und „Verkäufer“ wie bei einem Auto.

Und der deutsche Staat zahlt die Miete für die Villa, in der der Klau-Clan wohnt, weil die einzige, die arbeitete, die Tochter des Clan-Chefs, das Haus an die anderen Clan-Mitglieder vermietete, die allesamt Sozialleistungen bezogen.

Da kann Deutschland leider nichts machen. Die Menschenhändler und Sozialbetrüger erfreuen sich immer noch ihrer Freiheit. Jedenfalls habe ich nichts davon lesen können, dass sie verhaftet wurden.

Die deutschen Strafverfolgungsbehörden brauchen ihre ganze Schlagkraft für ein paar senile Wichtigtuer, die sich in einem Cafe gegenseitig Ministerien versprachen. Wenn es danach geht, hätte ich in der DDR mehrere Male verhaftet werden müssen und einer, oh Gott, war früher bei der NVA und der andere hatte tatsächlich ein Luftgewehr zu Hause und der Dritte ein Küchenmesser in seiner Schublade. Allerdings hatten wir im Gegensatz zur verhafteten Terrorgruppe keine Astrologin dabei, die dann wahrscheinlich den Anspruch auf das Zukunftsministerium erhoben hätte.

Und ich gestehe es, die wachsamen Investigativ-Journalisten kriegen es ja sowieso heraus: Mein Ururgroßvater kämpfte 1870 als Grenadier im deutsch-französischen Krieg, natürlich auf der falschen Seite für die Preußen, die ja schon immer versuchten, den friedliebenden Napoleon, der sich ja nur verteidigen wollte, in deutscher Großmannssucht zu besiegen.

Konsequenter Kampf gegen „Terroristen“. Das kommt mir bekannt vor: aus Russland, dem Iran, Syrien und Ägypten. Der deutsche Staat achtet wertegeleitet auf die Menschenrechte und Menschenrechtinnen in der ganzen Welt. Da kann es schon mal passieren, dass er dabei über das eigene Staatsgebiet rüberguckt und dort was übersieht.

2 Kommentare zu “Ein Vater verkauft seine Tochter…”

  1. Zufälliger Besucher sagt:

    „Da kann Deutschland leider nichts machen.“
    Wie genau kommen Sie zu der Schlussfolgerung? Der zitierte Fall liegt derzeit bei der Staatsanwaltschaft und das Verfahren ist eröffnet. Die Urteile werden am 22. Dezember verkündet.

    1. Meta sagt:

      Lieber Zufälliger Besucher,
      ich schätze Sie als jemanden ein, der der Ironie fähig ist. Deshalb gestatte ich mir, Ihnen zuzurufen: Was Sie von Karl verlangen, ist eindeutig zuviel verlangt. Wozu noch auf das Urteil warten, wenn das Vor-Urteil doch schon längst feststeht? Der Vorteil von Vor-Urteilen ist einschlägig: Sie verbrauchen keine Steuergelder.
      Meta

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